Wenn Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind, rechne ich in der Regel nach der Gebührenordnung ab.
Selbstzahler erhalten einen Rabatt auf die amtliche Gebührenordnung.
Gesetzlich Versicherte können die Erstattung der Kosten meiner Privatbehandlungvon ihrer Krankenkasse verlangen. Der Weg zur Erstattung ist jedoch bürokratisch und mühsam.
„Seid unvollkommen und wachst weiter. Denn so macht es das Leben auch.“
(Osho)